Unsere Leistungen ...

...sind mit Kosten verbunden. 

Diese werden in der Regel von Ihnen als Privatperson getragen. Bei Interesse treten Sie gerne in Kontakt, dann senden wir Ihnen eine entsprechende Preisliste zu.

Leider können die Kosten des heilpädagogischen Reitens nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. 
Beim heilpädagogischen Reiten handelt es sich somit um eine Selbstzahlerleistung. 
In Ausnahmefällen ist bei Kindern und Jugendlichen eine Finanzierung über das örtliche Jugendamt als Eingliederungsmaßnahme nach §35a SGB VIII möglich.
Sollten Sie Interesse am heilpädagogischen Reiten haben, die Kosten jedoch nicht oder nicht in voller Höhe tragen können, treten Sie ruhig trotzdem mit uns in Verbindung. 

In Ausnahmefällen, z.B. bei gegebener Indikation und schwierigen finanziellen Verhältnissen, können Förderungen in Anspruch genommen werden.